30.
März

Die Berliner Notarkammer empfiehlt, die Modalitäten unserer notariellen Leistungen an die aktuelle Gesundheitsgefahr anzupassen.

Wir führen daher alle Vorbesprechungen telefonisch durch und bitten darum, die Beurkundungen nur auf die Urkundsbeteiligten zu beschränken (keine Verwandte, Freunde, Kinder und Makler nur in Ausnahmefällen). Bitte sagen Sie die Beurkundungen  bei Krankheitsanzeichen ab oder lassen sich vertreten (s.u.). Wir sind bei unserer Terminplanung bemüht, Wartezeiten in unseren Geschäftsräumen auszuschließen. Unsere Beurkundungsräume ermöglichen allen Beteiligten die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes. Wir bitten Sie höflich, uns Personalausweiskopien vorab zur Akte zu reichen.

Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, ist es aufgrund der aktuellen Corona-Lage zeitlich begrenzt zulässig, im Einzelfall Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durchzuführen. Die Vertragsparteien müssten dann nicht mehr gemeinsam zum Notar, eine Partei kann sich auch vollmachtlos, z.B. durch einen Notariatsmitarbeiter, vertreten lassen. Die erforderliche Belehrung über die rechtliche Bedeutung und Tragweite des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts werden wir auf andere Weise sicherstellen, z.B. im Rahmen einer telefonischen Belehrung. Die erforderliche Nachgenehmigung könnte auch im Freien vor dem Notariatsgebäude erfolgen.

Dies soll in engen Grenzen auch für Verbraucherverträge gelten und zwar dann und solange die zuständigen Landesbehörden das öffentliche Leben aufgrund der Ansteckungsgefahr erheblich einschränken.