Maisonette im Milieuschutzgebiet: Genehmigung versagt
Wer in einem sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet) seine Wohnung durch Dachgeschossausbau und Deckendurchbruch zu einer Maisonettewohnung erweitern will, braucht dafür eine erhaltungsrechtliche Genehmigung. Das VG Berlin hat entschieden, dass diese Genehmigung versagt werden darf, wenn die Erweiterung geeignet ist, die Wohnbevölkerung im Gebiet zu verdrängen – auch wenn die Wohnung selbst dem Markt nicht entzogen wird. Im entschiedenen Fall reichte schon die abstrakte Gefahr einer Verdrängung durch Vorbildwirkung aus.
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