Milieuschutz

Durch unsere langjährige Erfahrung in Genehmigungsverfahren sowie der Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Milieuschutzes, können wir Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens unterstützen.
 
Milieuschutz kommt in den Metropolen Berlin, Hamburg, München sowie Frankfurt a. Main wieder verstärkt zum Einsatz. Weitere Städte, z.B. Leipzig und Potsdam, diskutieren politisch die Einführung von Milieuschutz. Die Politik hat sich das soziale Wohnen als vorrangiges Ziel gesetzt. Der Milieuschutz soll die angestammte Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet vor Verdrängung schützen. Für die Entwicklung von Bestandsimmobilien, die sich in Milieuschutzgebieten befinden, gilt ein spezieller Genehmigungsvorbehalt. Betroffen sind alle Vorhaben, die einen Rückbau, einen Aus- oder Umbau, eine Nutzungsänderung oder die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum zum Gegenstand haben. Für Aufteilungen gilt dies in Berlin aufgrund der Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB – kurz: Umwandlungsverordnung – vom 3. März 2015 (GVBl 2015, 43). Darüber hinaus steht dem jeweiligen Bezirk ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Fall zu, dass die Immobilie verkauft wird. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Bezirks beim Verkauf von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten besteht aber nicht.
 
 
Tätigkeitsschwerpunkte:
  • Begleitung in Genehmigungsverfahren
  • Führen von Verhandlungen mit dem Bezirk/der Gemeinde
  • Verhandlung und Gestaltung von Abwendungsvereinbarungen
  • Prozessführung in streitigen Genehmigungsverfahren oder bei der unrechtmäßigen Ausübung des Vorkaufsrechts
  • Führen von Normenkontrollverfahren vor dem Oberlandesgericht (gerichtliche Überprüfung der Milieuschutzverordnungen)

Wir bieten Ihnen qualifizierten Rat und eine engagierte Vertretung z.B. in Auseinandersetzungen mit den Bezirken.

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