Wir verfügen über eine bald 30-jährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Immobilien- und Projektentwicklern.
Unsere Leistungen reichen von der juristischen Konzeption von Immobilienvorhaben über die Beratung bei Grundstückskäufen und -verkäufen, die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum, bis hin zu dem „Vertrieb” und der Verwaltung von Immobilienportfolios. Mit unseren umfangreichen Kompetenzen an den Schnittstellen zum Gesellschafts- und Erbrecht finden wir für Sie auch bei komplexen Sachverhalten die richtige maßgeschneiderte Lösung.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Bauträgerverträge
- Altbausanierungsvorhaben
- Wohnungs- und Grundstückskaufverträge
- Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz
- WEG-Verfahren
- Sanierung notleidender Immobilienprojekte
Zu unseren Mandanten gehören institutionelle Anleger, in- und ausländische Investoren sowie Grundstücksgesellschaften.