Architekten- und Ingenieurrecht

Wir beraten und vertreten Auftraggeber, Architekten und Ingenieure bei der Vertragsgestaltung und Festlegung des Leistungsumfangs.

Auf der Grundlage der HOAI und der einschlägigen Rechtsprechung beraten wir sowohl bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen als auch bei der Prüfung durch den Auftraggeber.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gestaltung maßgeschneiderter Verträge für alle Leistungsbilder und Leistungsphasen
  • Nachtrags- und Claimmanagement
  • Vertragsfristenmanagement
  • Abrechnungskontrolle nach HOAI
  • Kosten- und Preisbenchmark (HOAI/AHO)

 

Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir sowohl Schulungen zur HOAI als auch zum einschlägigen Vertragsrecht an.

Aspekte des nachhaltigen Bauens (green building) und des Facility Managements finden bei der Gestaltung von Verträgen selbstverständlich Berücksichtigung.

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