Privates Baurecht

Das private Baurecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten und vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Bereichen des privaten Baurechts.

Im Bereich des gestörten Bauablaufs, insbesondere bei Behinderungen und Maßnahmen der Terminsicherung und der Sicherung eines geordneten Bauablaufs arbeiten wir interdisziplinär mit anerkannten Sachverständigen (Baubetrieb) zusammen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gestaltung maßgeschneiderter Verträge wie Generalunternehmer-, GMP-, Nachunternehmer-, Konzessions-, ARGE- und Anlagenbauverträge
  • Abwehr und Geltendmachung von Honorar- und Werklohnforderungen sowie von Forderungen aus gestörtem Bauablauf und technischen Nachträgen
  • Projektbegleitende Rechtsberatung von der Entwicklungsphase bis zum Ende der Mangelhaftung
  • Baumanagementstrategieberatung
  • Nachtrags- und Claimmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Vertragsfristenmanagement
  • Sicherung von Forderungen im Insolvenzfall
  • Juristische Bauprojekt-, Analysen- und Prozessoptimierung

 

Im Rahmen des Nachtragsmanagements schulen wir Ihre Mitarbeiter auf der Grundlage der rechtlichen Voraussetzungen zur sicheren Durchsetzung Ihrer Interessen bei auftretenden Mehrforderungen.

Zur Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen arbeiten wir langjährig mit renommierten, von den IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den jeweiligen Spezialgebieten zusammen. Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Inhouse-Schulungen sowohl projektspezifisch als auch zur Sicherung des Grundlagenwissens an.

Aspekte des nachhaltigen Bauens (green building) und des Facility Managements finden bei der Gestaltung von Verträgen selbstverständlich Berücksichtigung.

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