Der Bezirk Tempelhof – Schöneberg hat am 10.11.2020 drei Aufstellungsbeschlüsse für die geplanten Milieuschutzgebiete „Mariendorf“, „Wittenbergplatz“ und „Friedenau“ erlassen. Die betroffenen Gebiete gehen aus der gelben Markierung in der nachfolgenden Karte hervor (Quelle: Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Geoinformation, Amtsblatt für Berlin Nr. 48, Seiten 5595ff.). Zurzeit gibt es mehr als 64 Milieuschutzgebiete in Berlin, allein 8 davon befinden sich im Bezirk Tempelhof – Schöneberg.
Mit einem Aufstellungsbeschluss beginnt das förmliche Aufstellungsverfahren einer sogenannten sozialen Erhaltungsverordnung („Milieuschutzverordnung“) nach § 172 Abs.1 Nr.2 BauGB. Das konkret zu schützende Gebiet steht dabei noch nicht zu 100% fest und bedarf für den endgültigen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung noch tiefergehenden Untersuchungen. Wenn eine solche soziale Erhaltungsverordnung dann erlassen wird, folgen weitreichende Beschränkungen für bauliche Veränderungen, Umnutzungen oder Umwandlungen in Wohn- oder Teileigentum für Grundstücke die sich im jeweiligen Geltungsbereich befinden. Für diese Maßnahmen gilt dann zusätzlich ein Genehmigungsvorbehalt. Was dies im Einzelnen zu bedeuten hat können Sie hier nachlesen.
Solange „nur“ ein Aufstellungsbeschluss existiert und die endgültige Milieuschutzverordnung noch nicht erlassen ist, sind Baumaßnahmen, Umnutzungen oder Umwandlungen genehmigungsfrei. Der Bezirk kann solche Vorhaben aber gemäß §§ 172 Abs. 2, 15 Abs.1 BauGB für maximal ein Jahr zurückstellen. Dies blockiert eine geplante oder bereits angefangene Entwicklung der Immobilien erheblich.
Jochen Mittenzwey
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
MO45LEGAL – Bschorr | Warneke | Sukowski GbR
Rechtsanwälte und Notare
mittenzwey@mo45.de
Kartenausschnitte der geplanten Milieuschutzgebiete:
„Mariendorf“
„Wittenbergplatz“
„Friedenau“