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28.
Dezember

Achtung! Ab 01.01.2024 neues Gesellschaftsregister für GbRs!

Ab dem 01.01.2024 sollten sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts rechtzeitig vor geplanten Transaktionen in das Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Die Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister ist zwar freiwillig, jedoch ist eine Voreintragung zwingend erforderlich, wenn ab dem 01.01.2024 eine GbR über eine ihr gehörende Immobilie verfügen oder diese belasten will, wenn sie eine Immobilie oder GmbH-Geschäftsanteile erwerben möchte oder ein Wechsel der Gesellschafter eintritt.

Vorteil der Eintragung ist, dass der Sitz der GbR gewählt und die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter abweichend vom gesetzlichen Modell der Gesamtvertretungsbefugnis nun auch abweichend mit Publizitätswirkung geregelt werden kann. Einzelvertretungsbefugnis eines Gesellschafters ist nun möglich!

Die Anmeldung der GbR zum Registergericht erfolgt in öffentlich beglaubigter Form vor einem Notar. Nach Registrierung führt die GbR den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“. Alle Gesellschafter haben die GbR bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. Die „Erstanmeldung“ zum Gesellschaftsregister muss enthalten (§ 707Abs. II BGB):

    1. Name der Gesellschaft, Sitz und Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
    2. Angaben zu den Gesellschaftern (Name, Geburtsdatum und Wohnort bzw. Firma, Rechtsform, Sitz, Register und Registernummer),
    3. Vertretungsbefugnis der Gesellschafter,
    4. Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Nicht vergessen: Eingetragene GbRs müssen Meldungen zum Transparenzregister vornehmen.

Mit der Eintragungsmöglichkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt zu mehr Rechtssicherheit geleistet und es ist zu erwarten, dass die GbR als Rechtsform an Bedeutung zunehmen wird.

Ulrike Warneke
Rechtsanwältin und Notarin / Gesellschafterin
MO45LEGAL – Bschorr | Warneke | Sukowski GbR
Rechtsanwälte und Notare
warneke@mo45.de