Öffentliches Baurecht

Wir unterstützen Sie dabei, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung Ihrer Bauvorhaben zu schaffen.

Unsere Spezialisierung liegt in den Bereichen des Raumordnungs-, Fachplanungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie in der Verhandlung städtebaulicher Verträge. Wir beraten sowohl Bauherren, wie auch Architekten oder Projektentwickler bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Wir begleiten Sie von der Idee, über das Antragsverfahren bis hin zur Realisierung. Neben den rechtlichen Voraussetzungen steht bei uns die Wirtschaftlichkeit im Fokus.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  •  Bebauungsplanverfahren
  • Verfahren bei Flächennutzungsplänen
  • Verhandlung städtebaulicher Verträge
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Sanierungs- und Erhaltungsgebiete, insbesondere Milieuschutz
  • Verhandlung nachbarrechtlicher Vereinbarungen, insbesondere bei Abstandsflächenüberschreitungen

Daneben berät MO45LEGAL auch in den Bereichen des Erschließungsbeitragsrechts sowie des Kommunalabgabenrechts und unterstützt Sie bei der Prüfung und Erstellung von Verträgen zur Baulandumlegung sowie bei Brandschutzauflagen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit stellt der Milieuschutz dar.

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