Keine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB – keine Mangelbeseitigung – aber auch kein Werklohn für mangelhafte Leistungen!
Keine Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB – keine Mangelbeseitigung – aber auch kein Werklohn für mangelhafte Leistungen! Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2024 – 12 U 75/23 Das OLG Schleswig hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden, der in der Praxis häufig vorkommt (verkürzt dargestellt): In einem Bauvorhaben forderte der Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Fertigstellung seiner Leistungen […]
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